Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2-5, die nicht durch einen Pflegedienst gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, müssen in regelmäßigen Abständen einen Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI in Anspruch nehmen.
Unsere Pflegeberaterin führt diese Beratungen für Sie kostenfrei bei Ihnen zu Hause durch. Die Beratungskosten werden von der Pflegekasse übernommen. Ziel dieser Beratung ist es, die Pflege zu hause möglichst gut sicherzustellen.
Häufigkeit der Beratung
| Pflegegrad 1 | freiwillig; bei Bedarf 1x pro Halbjahr |
| Pflegegrad 2 und 3 | verplichtend 1x pro Halbjahr |
| Pflegegrad 4 und 5 | verpflichtend 1x pro Halbjahr bei Bedarf 1x pro Quartal möglich |
Wer Unterstützung bei der Pflege durch einen Pflegedienst erhält (Pflegesachleistungen), darf 1x pro halbjahr einen Beratungseinsatz wahrnehmen. Er ist jedoch nicht verpflichtend.
Kontakt:
Pflegeberaterin
Sabine Brandenburg
Tel.: 01520 / 92 98 833
E-Mail:
